Teilnahmebedingungen

Teilnahme-Bedingungen

I.

Nach Eingang des ersten Jahresbeitrages auf dem GIT-Konto wird Ihr GIT-Verrechnungskonto eröffnet und Sie werden als GIT-Teilnehmer in die GIT-Teilnehmerdatenbank aufgenommen.

II.

Sie erhalten per Email die von Ihnen angeforderten Informationen über Angebote und Nachfragen, weiters steht Ihnen Ihr Betreuer für persönliche Anfragen zur Verfügung.

III.

Jeder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung wird Ihrem GIT-Verrechnungskonto sofort nach Einlangen des GIT-Buchungsbelegs gutgeschrieben. Guthaben stehen sofort für Einkäufe bei anderen GIT-Teilnehmern zu Ihrer Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung positiver Guthabenstände.

IV.

Sie können vor Durchführung Ihrer Lieferung oder Leistung eine Deckungszusage (5stelliger Code) von der GIT-Zentrale einholen, dadurch wird das entsprechende Guthaben vom GIT-Verrechnungskonto Ihres Kunden sofort für Sie reserviert.

V.

Jeder Einkauf einer Ware oder Dienstleistung wird auf Ihrem GIT-Verrechnungskonto nach Einlangen des GIT-Buchungsbelegs belastet. Eine Belastung kann nur bei entsprechender Deckung oder der individuellen Einräumung eines GIT-Einkaufsrahmens (mit entsprechenden Sicherheiten) durchgeführt werden. Ein GIT-Einkaufsrahmen kann Ihnen 9 Monate zinsenfrei eingeräumt werden, innerhalb dieser 9 Monate muss der GIT-Einkaufsrahmen durch Lieferungen oder Leistungen oder durch Barzahlung wieder abgedeckt werden.

VI.

Sie erhalten monatlich eine Aufstellung der über Ihr GIT-Verrechnungskonto getätigten Umsätze, sowie die entsprechende Monatsrechnung über die oben vereinbarten Provisionen, welche binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig sind.

VII.

Die GIT-Zentrale behält sich vor, bei länger als 2 Monaten ausstehenden Jahresbeitrags- oder Provisionsrechnungen, die Verbuchung von GIT-Buchungsbelegen erst nach Einlangen der offenen Beträge durchzuführen, bzw. Deckungszusagen zu erteilen.

VIII.

Mittels der GIT-Buchungsbelege können Sie bei allen GIT-Teilnehmern bis zu einem Betrag von Euro 300,-- ohne Deckungszusage bargeldlos einkaufen, die Verbuchung des entsprechenden GIT-Buchungsbeleges wird von der GIT-Zentrale garantiert.

IX.

Die GIT-Teilnehmerschaft wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und ist täglich mittels eingeschriebenen Briefes kündbar. Guthabenstände auf dem GIT-Verrechnungskonto können für Ihre Einkäufe bei GIT-Teilnehmern herangezogen werden, Schuldstände auf dem GIT-Verrechnungskonto sind durch Lieferungen oder Leistungen oder durch Barzahlung binnen 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kündigung abzudecken.

X.

Vereinbart ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirks- bzw. Landesgerichtes Graz. Es gilt österreichisches Recht.